Preise

Die Preise für beglaubigte Übersetzungen werden gemäß § 11 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) kalkuliert und liegen zwischen 1,55 bis 1,85 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar).

Da in die Preisgestaltung für Übersetzungen mehrere Faktoren miteinfließen, wie z.B. der Umfang des Textes, der Schwierigkeitsgrad, die Qualität der Dokumentvorlage und der Formatierungsaufwand sowie der vereinbarte Fertigstellungstermin, werden die Übersetzungskosten daher grundsätzlich für jedes Dokument individuell berechnet.

Für eine Preisauskunft bitte ich Sie, mir die Kopie Ihres Textes zur Ansicht zu senden und Sie erhalten dann ein unverbindliches und kostenfreies Angebot.