Leistungen
Beglaubigte Übersetzungen
Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der polnischen Sprache bin ich durch das Landgericht Tübingen offiziell ermächtigt, Übersetzungen von amtlichen Urkunden anzufertigen und zu beglaubigen. Meine Übersetzungen werden von allen Behörden und öffentlichen Einrichtungen bundesweit anerkannt.
Juristische Fachübersetzungen
Ich bin auf dem Gebiet der juristischen Übersetzungen spezialisiert und nehme von Behörden, Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen die Übersetzung von Rechtstexten (Verträge, Gerichtsakten, Beschlüsse, Protokolle o.Ä.) in Auftrag.
Allgemeinsprachliche Übersetzungen
Privatpersonen und Firmen können bei mir die Übersetzung von allgemeinsprachlichen Texten aller Art, die keine Beglaubigung benötigen, in Auftrag geben. Dies sind z.B. Korrespondenz, Internetseiten, Werbebroschüren, Artikel, Anträge und vieles mehr.